Beitragssatzung

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 wurde gemäß § 7 der Satzung des Borkener Carneval Club 1961 e.V. folgende Beitragssatzung beschlossen.

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden. Es sind Arbeitsleistungen, nach näherer Weisung durch den Vorstand, zu erbringen. Im Falle der Nichtarbeit tritt eine Ersatzleistung in Geld.

§ 2 Höhe der Beiträge

Die Jahresbeiträge staffeln sich unter Beachtung des § 4,2 der Vereinssatzung wie folgt:

a) minderjährige Mitglieder EURO 15,–
b) volljährige Einzelmitglieder EURO 25,–
c) Ehepaare EURO 45,–
d) Fördermitglieder EURO 50,–
Dabei ist eine aktive oder passive Mitgliedschaft unerheblich.

Die Beiträge sind im voraus zu leisten. Der Ausgleich der Beiträge erfolgt im Rahmen des Lastschriftverfahrens. In Ausnahmefällen ist die Zahlung in bar möglich.

§ 3 Befreiungen

Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.

§ 4 Erlass, Stundung

Der Vorstand kann in besonderen Fällen Beiträge, Umlagen und Arbeitsleistungen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§ 5 Satzungsbestimmungen

Die Bestimmungen dieser Beitragssatzung gelten nur insoweit, als die Satzung keine anderen Regeln aufstellt.

Borken, den 16.04.2016